Hat Ihr Kind bis zum 1. September seinen 6. Geburtstag so ist es mit 1. September des gleichen Jahres schulpflichtig.
Fällt der Geburtstag Ihres Kindes zwischen den 2. September und 31. Dezember, ist es erst mit 1. September des darauf folgenden Jahres schulpflichtig.
Ist Ihr Kind noch nicht schulpflichtig und hat seinen 6. Geburtstag zwischen 2. September und 1. März, so kann um vorzeitige Aufnahme in die Volksschule angesucht werden. Die Entscheidung, ob Ihr Kind vorzeitig aufgenommen wird, obliegt der Schulleitung.
Genaue Informationen zur Schuleinschreibung und zum konkreten Einschreibtermin werden öffentlich bekanntgegeben. (Schultor, Kindergarten, Website).
Die vier Jahre der Volksschule teilen sich in zwei Blöcke:
Grundstufe I: Vorschulklasse, 1. und 2. Schulstufe
Grundstufe II: 3. und 4. Schulstufe