7221 Marz Schulstraße 16
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Schuleinschreibung

Hat Ihr Kind bis zum 1. September seinen 6. Geburtstag so ist es mit 1. September des gleichen Jahres schulpflichtig.

Fällt der Geburtstag Ihres Kindes zwischen den 2. September und 31. Dezember, ist es erst mit 1. September des darauf folgenden Jahres schulpflichtig.



Ist Ihr Kind noch nicht schulpflichtig und hat seinen 6. Geburtstag zwischen 2. September und 1. März, so kann um vorzeitige Aufnahme in die Volksschule angesucht werden. Die Entscheidung, ob Ihr Kind vorzeitig aufgenommen wird, obliegt der Schulleitung.



Genaue Informationen zur Schuleinschreibung und zum konkreten Einschreibtermin werden öffentlich bekanntgegeben. (Schultor, Kindergarten, Website).

Die vier Jahre der Volksschule teilen sich in zwei Blöcke:



Grundstufe I: Vorschulklasse, 1. und 2. Schulstufe

Grundstufe II: 3. und 4. Schulstufe

Aktuelles

Aktualisiert:

13. 03. 2024

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Die Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre eines jeden Einzelnen zu wahren, ist für uns oberste Priorität im Umgang mit personenbezogenen Daten.

 

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